Qualitätsüberwachung nach ATEX RL 94/9/EG,
Anhang IV und VII

Der Grundgedanke:
Die Sicherheitsphilosophie europäischer Richtlinien ist ebenso einfach wie effektiv:
Ein Gerät, das „Baumuster“ wird von einer unabhängigen Stelle nach europäischen Normen geprüft und als sicher befunden. Das regelt der Anhang III der ATEX-Richtlinie. Es wird somit erreicht, dass das Gerät, das nun zukünftig alltäglich produziert werden soll, sicher ist.

Es muss jedoch zudem gewährleistet sein, dass die alltäglich gefertigten Geräte auch wirklich und dauerhaft mit dem Baumuster übereinstimmen. Hierfür sieht die Richtlinie vor, dass einmal im Jahr durch eine unabhängige Stelle ein Audit durchgeführt wird. Es wird dabei nachgeprüft, ob Ihr Unternehmen (noch) in der Lage ist baumusterkonform zu produzieren und ob es tatsächlich noch baumusterkonform produziert.

Was heißt das konkret?
Unsere Auditoren hinterfragen, ob zum Beispiel angemessene Prozesse und Strukturen, erfahrenes und eingewiesenes Personal, funktionstüchtige und kalibrierte Prüfmittel und sowie schlüssige Fertigungsunterlagen vorhanden sein.

Denn all diese Gesichtspunkte sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Sie im Lauf der Jahre auch wirklich immer noch das produzieren, was Sie produzieren wollen: Ein baumusterkonformes Produkt.

Unsere Auditphilosophie:
Es ist Ihr Ziel ist es ein System aufrechtzuerhalten, dass eine baumusterkonforme Produktion gewährleistet?

Das möchten wir auch. Mit Blick auf die sicherheitstechnischen Hintergründe hinterfragen und durchleuchten mit Ihnen gemeinsam Ihre Strukturen und Prozesse, wir begutachten und beurteilen Ihre Zwischen- und Endprüfungen. Und wir nehmen Ihre wichtigen Lieferanten unter die Lupe. Wir tun das für Sie und mit Ihnen. Denn es ist uns wichtig, dass Sie abgesichert sind. Und so lange Sie baumusterkonform herstellen und in Verkehr bringen sind Sie abgesichert.

Hinterlegung der Unterlagen:
Bei nichtelektrischen Geräten in der Zone 1, ist der Hersteller dazu verpflichtet, eine Dokumentation gemäß der zutreffenden harmonisierten nichtelektrischen Ex-Schutz-Normen zu erstellen und bei einer benannten Stelle zu hinterlegen. Diese Hinterlegung nehmen wir sehr gerne für Sie vor. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.