Prüfung und Zertifizierung in Europa

Die Spielregeln
Sie möchten ein explosionsgeschütztes Elektrisches Gerät in Europa in den Verkehr bringen? Dies ist nur erlaubt, wenn das Gerät der Europäischen Richtlinie 94/9/EG entspricht. Abhängig vom Gefährdungspotenzial sieht die ATEX-Richtlinie ein abgestuftes Verfahren vor, bei dem in den meisten Fällen eine unabhängige zugelassene Stelle (Notified Body) eingebunden sein muss. Das Gerät wird von ihr nach den zutreffenden harmonisierten Ex-Schutznormen geprüft. Als von der Europäischen Union anerkannte Prüf und Zertifizierstelle ist es unsere Aufgabe, diese Geräteprüfung durchzuführen und nach dem Bestehen das Gerät entsprechend zu bescheinigen.

Unsere Philosophie
Unsere Prüfphilosophie ist hierbei, Ihnen aufgrund unserer Erfahrung frühzeitig Auskunft zu geben, wie wir Ihr Gerät vor dem Hintergrund der Explosionsschutzanforderungen einschätzen und wo Schwierigkeiten auftreten könnten. Wir geben Ihnen ausführlich darüber Auskunft, als wie aussichtsreich wir den von Ihnen eingeschlagenen Weg einschätzen und suchen ggf. mit Ihnen zusammen nach Lösungsansätzen und Alternativen. Häufig lässt sich zudem durch einige vergleichsweise günstige Vorprüfungen eine sehr gute Standortbestimmung durchführen. Und zwar ohne dass dabei bereits hohe Prüfkosten mit einem frustrierenden Prüfergebnis entstehen.